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Dr. Peter Gaulweiler in isarbote.de
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Nach Irland –
oder warum ich gegen den Lissabon-Vertrag klage

Wer die Mitte Europas von Nord nach Süd „erfahren“ will, muss den Irschenberg queren, am Alpenrand über dem Tal der Mangfall. Eigentlich heißt der Irschenberg „irischer Berg“, und erinnert daran, dass die Bayern von den Iren schon einmal katholisch gemacht worden sind. Von der Autobahn aus sieht man die schöne Wallfahrtskirche Wilparting, die dem Gedenken an die irischen Missionare Marinus und Anian und ihren Märtyrertod im Jahre 697 gewidmet ist. Deren Nachfolger bekehrten in der „Iro-schottischen Mission“ das Gebiet zwischen Regensburg und dem Bodensee zum Christentum und predigten, von der „Insel der Heiligen und Gelehrten“ kommend, ein Christentum, das frei von den Streitereien und Vorschriften der damaligen Reichskirche war. In der Rückschau war das ein großer Freundschaftsdienst von außen. Höchstwahrscheinlich kann man das auch von dem irischen Votum zum Vertrag von Lissabon sagen. Schließlich wurde die deutsche Öffentlichkeit erst durch den irischen Paukenschlag aufgeweckt und nimmt jetzt erstmalig überhaupt zur Kenntnis, welche weitreichenden Regelungen da in Lissabon unterschrieben worden sind:
1.) Die EU erhält noch mehr Zuständigkeiten, vor allem in der Innen- und Rechtspolitik. Überdies soll sie sich künftig alle weiteren Kompetenzen selbst verschaffen können, die ihr jetzt noch fehlen, ohne dass die Parlamente der Mitgliedsstaaten auch nur gefragt werden müssen. Dafür wurde eine „Flexibilitätsklausel“ vereinbart, die eine Selbst-
Ermächtigung ausdrücklich vorsieht.
2.) EU-Recht wird endgültig höherrangig eingestuft als nationales Recht und soll selbst die Verfassungen der Länder und das Grundgesetz brechen können. In den Mitgliedstaaten wird das Machtverhältnis von Regierung und kontrollierendem Parlament faktisch "gedreht": Beispiel Deutschland - die Bundesregierung wird im „Europäischen Rat“ der EU als Teil des europäischen Richtliniengesetzgebers bindende Vorschriften erlassen können, die der Bundestag dann ausführen muss.
3.) Bisher dürfen die Bürger diejenigen wählen, die ihnen im öffentlichen Interesse etwas anschaffen und vorschreiben sollen - und sie müssen diese Leute auch wieder abwählen können. Dieses Prinzip wird für die Lissabon-EU abgeschafft. Deren Hoheitsträger werden von den Betroffenen mehrheitlich weder direkt noch indirekt gewählt werden können. Bezogen auf Deutschland weigert sich die EU-Exekutive in den meisten Fällen, auch nur unsere Sprache zu benutzen.
4.) Das vielzitierte „EU-Parlament“ wird nicht auf der Basis demokratischer Gleichheit gewählt. Ein EU-Parlamentarier aus Dänemark repräsentiert 380.000 Bürger, ein EU-
Parlamentarier aus Schleswig-Holstein dagegen 830.000 Bürger. Das Stimmengewicht der einzelnen EU-Abgeordneten wird durch den Lissabon-Vertrag nochmals zu Lasten Deutschlands verschlechtert.
5.) Über die Einhaltung des „Subsidiaritätsprinzips“ wacht nach dem Lissabon-Vertrag eine Instanz, deren Vertreter sich ausdrücklich als "Motor der Integration" begreifen. Dieser „Europäische Gerichtshof“ hat in Kompetenzfragen bisher praktisch immer zu Gunsten der EU und ihrer Zentrale in Brüssel entschieden. Damit macht man den Bock zum Gärtner.
6.) Künftig sollen die nationalen Regierungsvertreter im maßgeblichen Rat der EU öfter mehrheitlich statt einstimmig entscheiden. Das klingt gut, allerdings können damit im Einzelfall die Völker der Mitgliederstaaten ihren Einfluss auf die europäische Gesetzgebung vollständig verlieren. Ob sie überhaupt in einem EU-„Unionsvolk“
aufgehen wollen, sollen die Betroffenen, jedenfalls die Deutschen, nicht entscheiden können.
Bis heute kann man den Vertrag als Bürger auch bei der EU nicht als lesbaren Gesetzestext beziehen und wird auf künftige Veröffentlichungen von
Buchverlagen verwiesen.

Nach dem irischen Nein haben allerdings erstmalig hunderttausende von Bürgern das Internet angeklickt, wo dieser schicksalhafte Vertragstext jetzt schon nachgelesen werden kann (so zum Beispiel auf www.peter-gauweiler.de).

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