isarbote.de Netzzeitung für München und Bayern

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für folgende Leistungen:
- Anzeigenschaltung bzw. Werbeauftrag in der Deutschen Netzzeitung isarbote.de sowie kultbote.de, donaubote.net, rheinbote.net, alsterbote.net und spreebote.net
- Webseitenerstellung und
- Eventmanagement.


1. Werbeauftrag
(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Anzeigenpreise gemäß Punkt 13, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, oder bewegten Bildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)

3. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. isarbote.de ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-Werbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

6. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus bestimmten Umständen nicht erfüllt, welche isarbote.de nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem isarbote.de zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

7. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von isarbote.de entsprechende Werbemittel 3 Tage vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

(2) Die Pflicht von isarbote.de zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

(3) Kosten für isarbote.de für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 

8. Ablehnungsbefugnis
(1) isarbote.de behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für OV online wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann isarbote.de ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

9. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt isarbote.de im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird isarbote.de von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, isarbote.de nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber überträgt isarbote.de sämtliche für die Nutzung der Werbung in
Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

10. Gewährleistung von isarbote.de
(1) isarbote.de gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, welche isarbote.de nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von isarbote.de bestehen.

12. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von isarbote.de, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

13. Anzeigenpreise
Anzeigenpreise richten sich nach den speziellen und persönlichen Wünschen unserer
Kunden. Laufzeit, Größe, Platzierung etc. sind dabei unter anderem ausschlaggebend. Anzeigenpreise werden im persönlichen Gespräch mit unseren Kunden vereinbart.

14. Kein Widerrufsrecht im B2B-Bereich
Wenn zwei Unternehmer ein Geschäft abschließen, dann gilt der im Gesetz verankerte Verbraucherschutz nicht, das Widerrufsrecht kann nicht in Anspruch genommen werden. Nach dem Grundsatz „Wer unternehmerisch handelt, muss geschlossene Verträge einhalten“ gilt dies für alle natürlichen und juristischen Personen, die laut §14 BGB als Unternehmer gelten. Im Gesetzestext heißt es sinngemäß, dass dazu alle Personen zählen, die ein Geschäft als gewerblich oder selbstständig beruflich Tätiger abschließen – Gründer fallen ebenso in diese Kategorie und zwar schon bereits bevor das Unternehmen am Wirtschaften ist. In einem Urteil aus dem Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof dies klargestellt. Dabei ist es unerheblich, ob die geplante selbstständige Tätigkeit dann auch wirklich
aufgenommen wird.

15. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem derzeit gültigen Basiszinssatz und Einziehungskosten berechnet. Pro Mahnung wird eine Gebühr von 5 EUR erhoben. isarbote.de kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen isarbote.de, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Kündigung
Der mit isarbote.de geschlossene Vertrag ist ab Unterzeichnung für die darin vereinbarte Laufzeit gültig. Der Vertrag zwischen den Parteien endet zum im Vertrag genannten Laufzeitende automatisch. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung des Vertrages. Es gibt keine automatische Vertragsverlängerung.
Das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages durch isarbote.de wegen wichtigen Grundes, z.B. Zahlungsverzug, bleibt hiervon unberührt.

17. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Daten der Nutzer werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies die Datenschutzbedingungen gestatten oder der Nutzer hierin einwilligt.

18. Zugriffszahlen
Zugriffszahlen werden unter dem Vorbehalt der bekannten Imponderabilien des Mediums bekannt gegeben. Aus den angegebenen Zahlen kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

19. Änderung der Geschäftsbedingungen
isarbote.de behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Über die Änderungen wird isarbote.de auf der Plattform informieren. Für Rechtshandlungen, die vor der Änderung vorgenommen wurden, gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Die Änderungen der AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er Angebote von isarbote.de nach Ablauf eines Monats nach Inkrafttreten der neuen AGB weiterhin nutzt oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungen kündigt.

20. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Fürstenfeldbruck. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Fürstenfeldbruck. Soweit Ansprüche von isarbote.de nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-
Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Fürstenfeldbruck vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.


Zusätze für Webseitenerstellung

1.
Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter wird für den Kunden zunächst ein Websitekonzept entwerfen und ihm dieses Konzept unter Verwendung von Präsentationsmaterialien vorstellen.
(2) Sobald der Kunde mit dem Entwurf sein Einverständnis erteilt hat, wird der Anbieter auf Basis des Entwurfes eine Website erstellen und im Internet veröffentlichen.
(3) Außerdem wird der Provider die Website bei den gängigen Suchmaschinen anmelden.

2. Ablauf der Erstellung
(1) Der Anbieter wird zunächst einen Entwurf der Website erstellen und in diesem Entwurf die Vorstellungen des Kunden einfließen lassen. Der Entwurf beinhaltet insb. die Entwicklung eines Seitendesigns (optisches Design, auf dem alle Seiten aufbauen), sowie eines Seitenplanes (welche Seite der Website enthält welche Inhalte) und eines Linksplanes (welche Seiten werden wie verknüpft). Diesen Entwurf stellt der Anbieter dem Kunden vor und ändert diesen ggf. nach den Vorstellungen des Kunden.
Der Kunde hat innerhalb von drei Werktagen nach Vorlage des Entwurfes und des Kostenanschlages (siehe dazu unten) zu erklären, ob er sein Einverständnis erteilt.
(2) Sobald der Kunde sein Einverständnis schriftlich erteilt hat, nimmt der Anbieter die eigentliche Erstellung der Website auf Grundlage des Entwurfes vor. Er wird dem Provider außerdem die notwendigen Daten und das notwendige Material (Fotos, Kartenausschnitte und Texte) in einem allg. üblichen Datenformat zur Verfügung stellen.
(3) Der Provider wird dem Kunden die erstellte Version vorstellen, damit dieser die Richtigkeit der Website und deren Inhalte bestätigen kann (Abnahme). Sobald der Kunde die Richtigkeit bestätigt hat, wird die Website im Internet unterhalb der Internetadresse des Kunden veröffentlicht.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird der Anbieter die Website im hmtl-Format erstellen. Die Grafiken, Bilder, Tabellen u.ä. wird der Anbieter in einem allg. verbreiteten Datenformat einbinden, so dass sämtliche Inhalte von den Browsern Netscape und Explorer dargestellt werden können.
(4) Die sog. Keywords der Website und die Stichworte zur Anmeldung bei den Suchmaschinen wird der Anbieter mit dem Kunden im Rahmen der Entwurferstellung erörtern.
(5) Die Pflege für ein Jahr gehört zum Umfang dieses Vertrages.
86) Die Beschaffung der Domaine gehört nicht zum Leistungsumfang dieses Vertrages.
(6) Die komplette Neuerstellung des Layouts bedarf eines neuen Auftrages.

3. Vergütung
(1) Der vereinbarte Betrag ist sofort nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung fällig.
(2) Für Webdesign und Änderungen sowie für die Erstellung von Fotos und Videos, die nach Bestätigung des Entwurfes gewünscht werden und über den durch die Bestätigung des Entwurfes festgelegten Vertragsumfang hinaus gehen, kann der Anbieter ........ Euro,- pro Mannstunde verlangen, wenn der Kunde zur Realisierung einen ausdrücklichen schriftlichen Zusatzauftrag gegeben hat.
(3) Für die weitergehende Pflege nach Ablauf eines Jahres zahlt der AG an den AN folgende Pauschale: ........ Euro.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Rechte Dritter / Rechtsverletzung
(1) Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material - insb. Fotos, Texte und Kartenausschnitte - frei von Rechten Dritter sind. Sollte ein Dritter beim Provider die Verletzung von Rechten geltend machen, so unterrichtet der Provider den Kunden unverzüglich. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt den Provider von allen Ansprüchen und Schäden frei.
(2) Ebenso stellt der Kunde sicher, dass das von ihm gelieferte Material und dessen Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen die Rechtsordnung verstößt. Wird ein solcher Verstoß gegenüber dem Provider geltend gemacht, benachrichtigt der Provider den Kunden sofort. Der Kunde hat auch in diesem Falle das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt den Provider von allen Ansprüchen und Schäden frei.
(3) In beiden Fällen hat der Provider das Recht, den Zugang zur Website vorübergehend zu sperren, ohne seines Vergütungsanspruches verlustig zu werden.

5. Nutzungsrecht
Der Anbieter überträgt dem Kunden sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte in ausschließlicher Form. Dies gilt auch für Nutzungsarten, welche erst in Zukunft entstehen. Diese Übertragung gilt sowohl für sämtliche Entwürfe, als auch für die Website selbst.

6. Allgemeines
(1) Dem Provider steht es frei, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
(2) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
(4) Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. 
(5) Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters.
(6) Der Kunde kann gegen Ansprüche des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
(7) Das Recht zur ordentlichen Kündigung gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen.